Der Fachanwaltstitel müsste besser "Fachanwalt für das Immobilienrecht" lauten, da auch viele weitere Rechtsgebiete hiervon umfasst sind.
Unsere Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst daher auch alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen
-Nachbarn (Nachbarrecht)
-Maklern (Maklerrecht).
Ferner gehören hierzu das Pachtrecht, Kaufrecht, Grundbuchrecht und das Erbrecht speziell im Bezug auf Grundbesitz.