Die Kanzlei für das private Immobilienrecht ist schwerpunktmässig auf die Vertretung von Grundstücks- und Immobilieneigentümern spezialisiert.
Sowohl die aussergerichtliche Tätigkeit, als auch die gerichtliche Vertretung auf allen Gebieten des Immobilienrechts werden kompetent und aufgrund einer seit Beginn der Rechtsanwaltstätigkeit im Jahr 1992 erfolgten Spezialisierung auf die grundstücksbezogenen Rechte umfassend bearbeitet.
Im Jahr 2006 wurde der neu geschaffene Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht) erfolgreich erworben.
Jedes Jahr erfolgt die laufende Qualifizierung durch umfassende Fortbildungsmassnahmen.